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Webdesign barrierefrei:

Das Prinzip der Barrierefreiheit ist es, die Informationen auf einer Website für alle Nutzer zugänglich zu machen. Barrieren auf Websites sind vielfältig und können sich sowohl gegen Personen als auch gegen die vorhandene Technik des Nutzers richten. Barrierefreies Webdesign bedeutet, diese Hindernisse weitgehend abzubauen. Vollständig barrierefrei sind Websites trotzdem nie.

Barrieren für Personen:

.01 Menschen mit (Seh-)Behinderungen

Es muß Menschen mit Behinderungen möglich sein, mit spezieller Software auf Websites im Internet zuzugreifen. Viele Websites sind aber nur auf der Basis der Visualität aufgebaut. Inhalte können so nur schlecht oder gar nicht von den Lesegeräten (Screenreader oder Braillegerät) aufgenommen werden.

.02 Internetneulinge

Eine komplizierte Navigationsstruktur stellt für Personen, die sich nicht häufig im Internet bewegen, ein echtes Hindernis dar. Die Navigation sollte daher immer verständlich aufgebaut und Inhalte einfach erfaßbar sein.

Hindernisse für die Technik:

.01 ältere Browser−Versionen

Die Inhalte einer Website sollten auch angezeigt werden, wenn eine ältere Browserversion genutzt wird. Unterstützt dieser Browser z.B. kein CSS (Cascading Style Sheet), soll diese Seite trotzdem lesbar sein.

.02 deaktivierte Inhalte

Enthält eine Website JavaScript? Oder werden verschiedene Seiten mittels eines Popups aufgerufen? Die Webseiten müssen auch dann angezeigt werden, wenn einzelne Inhalte vom Nutzer deaktiviert wurden.

.03 Geschwindigkeit des Internetzugangs

Die Website sollte möglichst "schlank" programmiert sein, damit die Seiten sich auch bei einem analogen Internetzugang schnell aufbauen können.

Um Websites möglichst barrierearm zu gestalten

gilt es bei der Programmierung auf bestimmte Richtlinien zu achten. Die Richtlinie in Deutschland ist die BITV (Barrierefreie Informationsverordnung). Diese richtet sich nach den "Web Content Accessibility Guidelines 1.0" des W3C (Wold Wide Web Consortium). Die Richtlinie ist für alle Behörden der Bundesverwaltung Pflicht. Natürliche Personen, private und gewerbliche Unternehmen gehören nicht zum Geltungsbereich dieser Verordnung.

Keine Pflicht − warum sollte Ihre Website barrierarm programmiert sein:

Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Sie ermöglichen auch behinderten Menschen Zugang zu Ihrer Website.

Die Ladezeiten verringern sich deutlich durch das Prinzip der Trennung von Layout und Inhalt

Übrigens: Barrierefreie Programmierung und ansprechendes Design müssen sich nicht ausschließen. Die Trennung von Inhalt und Layout unterstützt unterschiedlichste Darstellungsmöglichkeiten. Der Kreativität sind so kaum Grenzen gesetzt.

Ein Nebeneffekt: Barrierearm programmierte Seiten sind auch von Suchrobotern einfacher auslesbar.

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